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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

 

Durch die Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die nachfolgenden Bedingungen in allen Punkten im Einzelnen erörtert und gegenseitig abgesprochen wurden. Er ist mit diesen Bedingungen vertraut und erkennt sie in vollem Umfang an.

1. Allgemeines:

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Vertragsabschlüsse der Firma Mosa GmbH, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn Mosa GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss:

2.1. Angebote behalten für 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Der angebotene Preis basiert auf der Ausführung gemäß Objektbeschreibung. Änderungen nach Auftragserteilung können eine Preisanpassung zur Folge haben.

2.2. Der Auftrag wird in Menge, Größe, Ausführung und Preis sowie Liefertermin festgelegt. Sämtliche Bestellungen werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Mosa GmbH rechtsverbindlich. Vertreter haben keine Abschlussvollmacht.

2.3. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen. Weitere Leistungen werden separat berechnet.

2.4. Mitarbeiter oder Dritte sind nicht berechtigt, von den vereinbarten Hauptleistungspflichten abweichende Zusagen zu machen.

2.5. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Auftraggebers vom abgeschlossenen Vertrag ist Mosa GmbH berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes zu verlangen.

3. Preise:

3.1. Alle Preise sind Nettopreise in Euro und beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungsumfang.

3.2. In den Preisen sind, wenn nicht anders angegeben, die Lieferung und Montage enthalten. Zusätzliche Transport- bzw. Montagehilfen werden nach Aufwand verrechnet.

3.3. Im Preis inbegriffen ist die besenreine Übergabe. Eine Fein- und Glasreinigung erfolgt nur auf gesonderten Auftrag gegen Verrechnung der anfallenden Kosten.

3.4. Bei Lieferterminen mit mehr als 6 Monaten ab Auftragsdatum behält sich Mosa GmbH vor, zwischenzeitliche Preiserhöhungen der Vorlieferanten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

4. Ausführung der Arbeiten:

4.1. Die Ausführung erfolgt laut Objektbeschreibung. Geringfügige Abweichungen, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten erforderlich sind, sind zulässig. Materialbedingte Abweichungen sind kein Mangel.

4.2. Nach Unterzeichnung der Fertigungspläne durch den Auftraggeber ist die Freigabe zur Produktion erteilt. Nachträglich gewünschte Änderungen können nur vor Beginn der Herstellung berücksichtigt werden und werden ggf. separat in Rechnung gestellt.

4.3. Detailausarbeitungen und statistische Berechnungen, welche für die Fertigung nicht erforderlich sind, können auf Wunsch gegen Berechnung erstellt werden.

5. Verpackung und Lagerung:

5.1. Mosa GmbH verpackt die Ware nach eigenem Ermessen und nimmt die Verpackung zurück.

5.2. Für die Lagerung der Elemente auf der Baustelle bis zur Montage ist der Auftraggeber verantwortlich.

6. Liefertermine:

6.1. Lieferzeiten betragen produktabhängig ca. 6 – 12 Wochen ab Planfreigabe.

6.2. Voraussetzung für die Termineinhaltung ist die vollständige und rechtzeitige Freigabe aller technischen Ausführungsdetails sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen

6.3. Mosa GmbH ist berechtigt, Lieferfristen aus Gründen höherer Gewalt zu verlängern.

7. Zahlungsbedingungen:

7.1. Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung, 40% vor Lieferung, Rest nach Übernahme und Rechnungslegung.

7.2. Werden Zahlungen nicht termingerecht geleistet, ist Mosa GmbH an keine Lieferfristen gebunden.

7.3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers kann Mosa GmbH Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.4. Bei verspäteter Zahlung ist Mosa GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 10% sowie Mahnspesen zu verrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mosa GmbH.

8.2. Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Mosa GmbH gestattet.

9. Gewährleistung:

9.1. Offenkundige Mängel sind bei Übergabe geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

9.2. Der Auftragnehmer hat Gelegenheit zur Verbesserung der Mängel in angemessener Frist.

9.3. Gewährleistungsdauer: 3 Jahre für unbewegliche Sachen, 2 Jahre für bewegliche Sachen.

9.4. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Einwirkung fallen nicht unter die Gewährleistung.

10. Schadenersatz und Produkthaftung:

10.1. Mosa GmbH haftet nur für Schäden, die durch fehlerhafte Leistung oder Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften entstehen.

10.2. Der Auftraggeber hat Mosa GmbH unverzüglich und umfassend über Schadensfälle informiert.

11. Pflege und Wartung:

11.1. Reparatur- und Wartungsarbeiten sollten durch Mosa GmbH erfolgen.

11.2. Holzkonstruktionen sind regelmäßig auf Schäden untersucht und nachzubehandeln.

12. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

12.1. Es gilt österreichisches Recht.

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Korneuburg.

 

Kontaktinformationen:

Mosa GmbH
Pfarrgasse 39
2014 Breitenwaida
Österreich
Tel.: +43 660 737 22 14
E-Mail: office@mosabau.com
Web: www.mosabau.com
LANDESGERICHT KORNEUBURG
USt.-ID: ATU80552956
Firmen-Nr.: FN 624073 f
Geschäftsführung: Valentin Mesnil

Bankdaten:

HYPO-BANK BURGENLAND AG
IBAN: AT405100081015489800
BIC: EHBBAT2EXXX